Abrechnung und Kosten

Als Privatpraxis richtet sich mein Angebot zunächst an Privatpatienten, Beihilfe- und Heilfürsorgeberechtigte sowie Selbstzahler. Unter bestimmten Umständen können auch gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine Therapie übernehmen. 

Private Krankenkassen

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Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn über die Voraussetzungen Ihrer privaten Krankenkasse für eine Psychotherapeutische Behandlung. Beihilfe und Heilfürsorge erfordern häufig gesonderte Anträge, die Sie zur Erstattung der Kosten anfordern können.

Selbstzahler

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Wenn Sie eine Beratung oder Therapie unabhängig von einer Krankenkassenleistung wünschen, richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entsprechend einer privatärztlichen Leistung. 

Gesetzliche Krankenkassen

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Als privat niedergelassene Ärztin ohne Kassenzulassung kann ich Behandlungsleistungen nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In dem sogenannten Kostenerstattungsverfahren übernehmen gesetzliche Krankenkassen unter bestimmten Umständen die Therapiekosten bei einer privatärztlichen Behandlung. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Voraussetzungen hierfür notwendig sind.